BITTE BEACHTEN:
UNSERE TEILNAHME-
BEDINGUNGEN

Die Benutzung der CityWave® und die Teilnahme an allen auf der CityWave® Plattform durchgeführten Angebote ist freiwillig. Mit Betreten des Geländes, sowie bei Benutzung der mobilen Wellenreitanlage von AWSM GmbH, erkennt der Gast die im Folgenden aufgeführten Teilnahmebedingungen, Hausordnung, Sicherheitsanweisungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

  1. Anmeldungsprozess Zahlungsbedingungen

1.1. Die Anmeldung kann online über den Venuzle Sportmanager erfolgen. Vor Ort werden fallweise pro Session zusätzlich zwei Plätze für spontane Wellenreiter frei gehalten. Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich.

1.2. Die Teilnahmegebühr einer Surf-Session, eines Kurses oder eines Camps mit unterschiedlicher Dauer variiert je nach Art der gebuchten Surf Experience.

1.3. Standardmäßig dauert eine Surf Session rund 60 Minuten inkl. fliegendem Gruppenwechsel und bei den Kids Surf Camps von Mo-Fr jeweils täglich 2 Sessions à 45min.

Standardmäßig dauert eine Surf Session für bis zu 12 Teilnehmer rund 60 Minuten. Bei einer Auslastung unter 60% behält sich der Veranstalter vor die Zeit der Surf Session anteilsmäßig zu kürzen. (Bsp: 1 Surfer 10 Minuten, 2 Surfer 15 Minuten, 3 Surfer 20 Minuten … ab 8 Surfer 60 Minuten.)

1.4. Onlinebuchungen können per PayPal, per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder per EPS-Überweisung erfolgen. Bezahlung vor Ort in bar, per Karte und ApplePay möglich.

1.5. Der Veranstalter versendet an die Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des Teilnahmebetrags eine Anmeldebestätigung per Mail. (wird vom System automatisch generiert)

1.6. Im Rahmen des Checkins vor Ort erhält der Teilnehmer das Surfmaterial. Ein Schließfach wird gegen Vorlage und Depot eines gültigen Personalausweises oder Führerscheins kostenlos zur Verfügung gestellt.

1.7. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit bei Missbrauch, möglicher Gefährdung, oder aus anderen wichtigen Gründen (z.B. Teilnehmer/in ist alkoholisiert, steht unter Einfluss von Drogen oder ist nicht in entsprechender gesundheitlicher Verfassung) vor der Veranstaltung auszuschließen, insbesondere wenn dieser bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat.

1.8. Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit von bis zu 12 Teilnehmer pro Surf Session fest (Surf Camp 10 Teilnehmer). Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

  1. Storno – Teilnehmerwechsel

2.1. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

2.2. Ein Teilnehmerwechsel ist möglich. Hierzu muss die bestehende Anmeldebestätigung vorgelegt und vom neuen Teilnehmer die Teilnahmebedingungen vor Ort akzeptiert und unterschrieben werden. Bitte beachte, dass du in deinem Kundenkonto vor deiner Session selbst eincheckst und dazu deinen Zugang (Benutzername + Passwort) benötigst um einzuchecken! Vor dem Check-in ist unser Personal vor Ort verpflichtend vom Teilnehmerwechsel in Kenntnis zu setzen.

2.3. Die Stornierung von gebuchten und bezahlten Sessions ist bis 7 Tage vor der Session im Venuzle Buchungssystem möglich. Die geleistete Zahlung wird NICHT automatisch auf deine Zahlungsart rückabgewickelt. Es entsteht durch die Stornierung auf deinem Venuzle Kundenkonto ein Guthaben über den stornierten Betrag, das bei erneuter Buchung automatisch verwendet werden kann. Eine Auszahlung des Guthabens bei Stornierung ist nach Rücksprache möglich.

  1. Verbindlichkeit und Einverständniserklärung

3.1. Mit der vorgegebenen Registrierung meldet sich der Teilnehmer verbindlich zu der von ihm gewählten Surf Session an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die im Reglement genannten speziellen Vorerfahrungen und Kenntnisse zu verfügen.

3.2. Der Teilnehmer kennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Er erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen und verstanden hat.
  

  1. Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

Die Benutzung der Surf-Infrastruktur «Citywave®» sowie die Teilnahme an den einzelnen Surf Sessions aller Art sind freiwillig. Mit der Benutzung der Anlage akzeptiert der Besucher die nachfolgend aufgelisteten Teilnahmebedingungen vollumfänglich.

4.1. Die Benutzung der «Citywave®» erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache der teilnehmenden Person.

4.2. Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist immer Folge zu leisten.

4.3. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Betreiber berechtigt den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen.

4.4. Die Teilnahme von unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehenden Personen ist nicht erlaubt. Wenn ein Teilnehmer sichtbar unter den Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, hat das Personal die Pflicht, den Teilnehmer von der «Citywave®» auszuschließen. Eine im Voraus geleistete Zahlung wird nicht zurückerstattet.

4.5. Das Tragen eines Neoprens wird empfohlen. Diese Anzüge werden gegen eine Leihgebühr von € 5,- zur Verfügung gestellt. Jedem Teilnehmer steht zudem ein Surfboard und Schutzhelm zur freien Verfügung.

4.6. Ein selbstständig ausgeführtes Einwärmen/Eindehnen wird als Verletzungsprophylaxe vor dem Surfen empfohlen.

4.7. Um Verletzungen und Unfälle zu vermeiden, surft der Teilnehmer innerhalb seiner Leistungsgrenzen. Das Tragen einer Surfboard-Leash ist Pflicht.

4.8. Der Teilnehmer bestätigt, dass er über 8 Jahre alt ist (bei Minderjährigen erfolgt die Bestätigung verbindlich durch einen Erziehungsberechtigten oder eine ermächtigte Aufsichtsperson), schwimmen kann und keine gesundheitlichen Probleme hat. Die Teilnahme ist fitten Teilnehmern vorbehalten.
  

  1. Bild- und Filmaufnahmen – Datenverwendung

5.1. Der Betreiber und die Sponsoren der «Citywave®» behalten sich vor, vor, während und nach der Surf Session Bild- und Filmaufnahmen für Live-Übertragungen auf Screens, sowie auf der Website (www.city-wave.at) und weiteren Kommunikationskanälen zu machen. Ausgewähltes Bildmaterial wird auf www.city-wave.at ersichtlich sein. Der Betreiber und die Sponsoren bzw. Partner der «Citywave®» behalten sich vor das Foto-, Bild- und Videomaterial für Werbezwecke (z. B. auf sozialen Medien, Presseanfragen oder für interne Berichterstattung, etc.) zu verwenden. Falls die Veröffentlichung der Fotos nicht erwünscht ist, muss dies im Vorfeld dem Fotografen ausdrücklich mitgeteilt werden. Mit der Benutzung der Anlage wird der kostenlosen Aufnahme (es wird keine Entschädigung geleistet) von Bildern und Videos implizit zugestimmt und der Betreiber erhält die kostenlosen und zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte aller auf der Plattform gemachten Fotos und Videos.

5.2. Der Veranstalter behält sich vor die gesammelten Kontaktdaten den Sponsoren bzw. Partnern zu Marketingzwecken zur Verfügung zu stellen. Der Betreiber, wie auch die Sponsoren und Partner verpflichten sich, mit Ausnahme der oben genannten Veröffentlichungen, personenbezogene Daten nicht an Dritte weiterzugeben und die Bestimmungen des österreichischen bzw. EU-Datenschutzgesetzes einzuhalten. Eine entsprechende Opt-in bzw. Opt-out-Funktion ist dazu im Venuzle Kundenkonto vorhanden (unter „Mein Profil“).

  1. Haftung und Versicherung

6.1. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Schäden ab, welche an Material, der teilnehmenden Person oder Dritten entstehen.

6.2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände. Bitte vergewissere dich jegliche Art von Schmuck, wie Ohrringe, Ketten, Ringe und Uhren vor dem

6.3. Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Surfausrüstung wird für Neoprenanzug eine Gebühr von bis zu € 250,- und pro Surfboard eine Gebühr von bis zu € 450,- erhoben. Finnen können brechen, auch Softfinnen! Wer auf die Anweisung des Personals nicht reagiert, nicht rechtzeitig absteigt und somit eine Finne abbricht, muss pro Finne mit € 20,- Reparaturgebühr rechnen.

6.4. Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen.

6.5. Die Nutzung der restlichen Infrastruktur in und um die Plattform der CityWave erfolgt auf eigene Gefahr. Für minderjährige Surfer muss ein erwachsener Elternteil oder andere bevormundende und dafür berechtigte Person die Teilnahmebedingungen unterschreiben!

Diese Teilnahmebedingung ist auf die gesamte Infrastruktur des CityWave Areals anwendbar.

  1. Nichtantreten – Ausfall der Veranstaltung – Rückerstattung

7.1. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Teilnehmers die Anmelde-
gebühr zurück zu erstatten.

7.2. Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Surf Sessions aufgrund höherer Gewalt, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr im Falle von im Voraus reservierten und bezahlten Surf Sessions über www.city-wave.at oder vor Ort. Der Betreiber bemüht sich, den Teilnehmern gleichwertige Ersatzleistungen oder andere Surf Sessions anzubieten.

7.3. Schlechtes Wetter stellt nur dann einen Ausfallsgrund durch den Betreiber dar, wenn die Sicherheit der Teilnehmer nicht gewährleistet werden kann (z.B. lokales Unwetter, Hagel, Blitzschlag, etc.). Über den Ausfall der Sessions bei Unwettern wird knapp vor Beginn der jeweiligen Session und nur vor Ort entschieden. Unwetterwarnungen oder etwaige Vorhersagen von Wetterdiensten stellen per se noch keinen Ausfallsgrund dar.

  1. Missbrauch – Ticketlimitierungen

Pro Session darf pro Person nur 1 Buchung stattfinden. NICHT-Konsumation von Einzelplätzen entspricht vorsätzlichem Blockieren von Plätzen, um mit weniger TeilnehmerInnen in einer Session zu fahren, und ist ausdrücklich nicht gestattet.

  1. Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
    Eltern haften für ihre Kinder.
  2. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  3. Jeder Surfer ist verpflichtet vor Nutzung der Anlage die Hausordnung sowie einen
    Haftungsausschluss zu unterschreiben und somit zuzustimmen. Für Minderjährige ist die
    Benutzung der Anlage nur mit unterzeichneter Einverständniserklärung der Eltern erlaubt.
  4. Bitte legen Sie Schmuck vor der Benutzung der Anlage ab.
  5. Die CityWave ist eine Sportanlage. Sportliche Aktivitäten enthalten ein generell
    bestehendes Verletzungsrisiko.
  6. Die Benutzung eigener Surfbretter ist erlaubt. Es wird empfohlen, für die ersten Runs ein
    Softboard zu verwenden, um sich an die Welle zu gewöhnen. Surfbretter mit harten Finnen
    stellen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar, bitte entsprechend erhöhte Vorsicht insbesondere
    beim Ab- und Ausstieg. Für Schäden am Board wird keine Haftung übernommen.
  7. Beim Sturz nach hinten orientieren, flach fallen und den Kopf mit Armen
    und Händen schützen.
  8. Keine Randsprünge vor die Welle! (Geringe Beckentiefe vor der Welle!)
  9. Beim Ausstieg sofort aufstehen und rauslaufen! Das Board kommt von selber nach.
    Grundsätzlich wird jedem Surfer empfohlen, einen Helm zu tragen.
  10. Helmpflicht für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr!
  11. Mit der Haltestange können mehrere Surfer gleichzeitig auf die Welle.
    Beim Fallen sofort die Haltestange loslassen.
  12. Schwangeren und Personen mit Gesundheitsschäden wird das Surfen
    auf der Anlage untersagt.
  13. Betrunkene oder berauschte Personen werden von der Benutzung
    ausgeschlossen und der Anlage verwiesen.
  • keine Fahrräder / Scooter / Rollerblades
  • Keine mitgebrachten Speisen & Getränke
  • Hunde sind, unter Aufsicht, grundsätzlich auf der Plattform erlaubt. Es gilt Leinenzwang. Im Beckenbereich Nass-/Barfusszone sind Hunde nicht gestattet.
  • Beim Betreten der Anlage stimme ich möglichen Video- sowie Fotoaufnahmen durch den Veranstalter zu,
    welche für Marketingzwecke auf sozialen Netzwerken veröffentlicht werden können.
  • Die Anlage ist 24h videoüberwacht

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NÜTZLICHE DOKUMENTE UND FORMULARE